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UNSERE ZIELE

Prävention

Unser gemeinnütziger Verein betreibt satzungsgemäß Öffentlichkeitsarbeit „zur Aufklärung  zukünftiger Eltern über Probleme und Gefahren in der Geburtshilfe“  und  „mit dem Ziel der Abschaffung von Missständen in der klinischen Geburtshilfe“.

Die aktuelle AWMF – Leitlinie 015/083  „Die vaginale Geburt am Termin“ , herausgegeben am 22.12.2020 und gültig bis 21.12.2025, gibt Anlass zu großer Besorgnis. Daher beschäftigt sich der neue AKG- Vorstand mit dieser außerordentlich wichtigen Thematik und hofft, dass die Autoren der Leitlinie die Diskussion der  genannten Punkte neu aufnehmen und neue Empfehlungen aussprechen.

Der AKG verfolgt das Ziel der Fortsetzung des hohen medizinischen Standards in der Geburtshilfe zum Wohle der Kinder und ihrer Familien.

Folgende Mitglieder des juristischen Beirates sind Unterzeichner dieser Erklärung:

Rechtsanwalt Lothar Dohrn, Hamburg

Rechtsanwalt Axel Näther, Bonn

Rechtsanwalt Jan Tübben, Montabaur

Rechtsanwalt Dr. Roland Uphoff, Bonn

Die Presseerklärung vom 1. März 2024 finden Sie im Wortlaut  hier (Link bitte anklicken):

Aufklärung

Oft stellt sich schon bei der Geburt oder kurz danach der Verdacht auf einen Geburtshilfeschaden ein. Manchmal auch erst Monate später.
Der AKG soll als Anlaufstelle dienen und dabei helfen so schnell wie möglich die wichtigsten Schritte einzuleiten und bei der Vermittlung von Fachanwälten zu
helfen. Eine Rechtsberatung im juristischen Sinne darf und kann der AKG natürlich nicht übernehmen.

Unterstützung & Beratung

Nach der Geburt eines behinderten Kindes fühlen sich viele Eltern hilflos und isoliert. Die ersten Fragen, die sich Eltern stellen, sind u.a.:

  • Wo fange ich an?
  • Warum - ist es Schicksal oder vermeidbarer Fehler, dass mein Kind behindert ist?
  • Wo finde ich Unterstützung?
  • Welche Ärzte brauche ich?
  • Wie schaffe ich es überhaupt den Alltag zu bewältigen?
  • Wie begegne ich der „Außenwelt“ (Familie, Freunde, Bekannte) ?
  • Welche therapeutischen Maßnahmen kann und muss ich ergreifen?
  • Welche Hilfen (auch finanzieller Art) gibt es?

Wir wollen versuchen euch diese und viele andere Fragen in einem persönlichen Gespräch zu beantworten und euch neue Wege aufzeigen.

Mit dem Heranwachsen eures Kindes werden sich vermutlich immer wieder neue Herausforderungen ergeben, auf die Ihr euch einstellen müsst - auch hier ist unser Unterstützungsangebot für euch:

  • Hilfestellung und Beratung bei der Bewältigung des Alltags mit einem behinderten Kind
  • Beratung in allen sozialen Angelegenheiten (z.B. Pflegegeld, Zusätzliche Betreuungsleistungen etc.)
  • Erfahrungsaustausch bei Heil- und Hilfsmitteln und Therapien
  • Vernetzung mit Betroffenen

Der AKG bietet zudem regelmäßig Treffen und digitale Stammtische an, bei denen sich betroffene Eltern kennenlernen und austauschen können.
Auf Facebook habt ihr zudem die Möglichkeit unserer geschlossenen Gruppe beizutreten.

Neu: Zusammenarbeit mit dem bundesweiten Verband der Ersatzkassen (vdek)

Der Verband vdek e.V. hat seit 1.1.2024 ein Portal www.mehr-patientensicherheit.de eingerichtet.

Der Verband vdek befürwortet ausdrücklich eine Verlinkung auf der Homepage des AKG e.V. und hofft, damit einen Beitrag zur Erhöhung von Patientensicherheit zu liefern.

Falls Sie den Verdacht auf einen Geburtsschaden haben, können Sie den Verlauf der Geburt in dem Portal www.mehr-patientensicherheit.de schildern und ihr Fall wird statistisch erfasst. Für Fragen haftungsrechtlicher Ansprüche steht Ihnen der AKG e. V. sehr gerne zur Seite und bietet Ihnen Begleitung aus der Sicht betroffener Eltern an.

Auch für positive Erfahrungen in Krankenhäusern steht das Portal zur Verfügung. Patienten können hier ihre Zufriedenheit mit der Behandlung zum Ausdruck bringen und Empfehlungen aussprechen.